| Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tauris Computerkassen & Barcodesysteme Vertriebs GmbH
1. Allgemeines/Geltungsbereich
1.1 Allen Leistungen und Lieferungen der Tauris Computerkassen &
Barcodesysteme Vertriebs GmbH (nachfolgend Tauris genannt)
liegen diese Geschäftsbedingungen zu Grunde, sofern nicht eine
Auftragsbestätigung durch Tauris oder eine sonstige schriftliche
Vereinbarung etwas anderes bestimmt.
1.2 Der Kunde (im folgenden Auftraggeber genannt) erkennt diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Auftragserteilung oder
Annahme der gelieferten Produkte an. Entgegenstehende
Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn
diese durch Tauris ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.
1.3 Nebenabreden, Änderungen bzw. Ergänzungen sind
rechtsunwirksam, sofern sie nicht schriftlich durch Tauris bestätigt
sind.
2. Preise, Versand, Rahmenaufträge
2.1 Alle Preise verstehen sich in Euro exkl. MwSt. ab Lager Wien
exklusive Transport, Verpackung und Versicherung. Für alle
Lieferungen bleibt der Versand per Nachnahme oder Vorauskasse
vorbehalten.
2.2 Der Versand erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. Das Risiko des
Transportes insbesondere Verlust oder Beschädigung auf dem
Transportweg, geht mit der Übergabe an den Transporteur, auf den
Auftraggeber über.
2.3 Die Auswahl des Transporteurs erfolgt nach Ermessen von Tauris
ohne Gewährleistung der billigsten Versendung.
2.4 Größere Warensendungen können als Abrufaufträge bestellt werden.
Ein Rahmenauftrag muss per Auftragsbestätigung von Tauris und
vom Kunden gegengezeichnet werden. Die Abnahme hat innerhalb
von 6 Monaten zu erfolgen. Eine Verlängerung dieser Frist bedarf der
schriftlichen Zustimmung durch Tauris.
2.5 Bei starken Kostenänderungen oder bei kundenbedingten
Überschreitungen der Laufzeit eines Rahmenauftrages behält sich
Tauris das Recht einer Preisanpassung nach Rücksprache mit dem
Auftraggeber vor.
2.6 Bei Nichtabnahme im vereinbarten Zeitraum behält sich Tauris das
Recht vor, eine Stornogebühr in der Höhe von 5% als Schadenersatz
zu verrechnen.
3. Angebote und Vertragsabschluß
3.1 Unsere Preise sind unverbindlich und freibleibend. Ein
Vertragsabschluß kommt erst dann zustande, wenn Tauris eine
Bestellung des Auftraggebers schriftlich bestätigt.
3.2 Tauris behält sich vor, einen Vertragsabschluß durch
Rechnungslegung zu bestätigen.
4. Liefertermine
4.1 Liefertermine ergeben sich aus der Auftragsbestätigung durch Tauris.
Tauris sichert eine fristgerechte Lieferung zu unter dem Vorbehalt
einer termingerechten Lieferung seitens eines
Vorlieferanten/Herstellers.
4.2 Eine Überschreitung der Lieferzeit bewirkt nicht automatisch das
Recht des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten. Tauris ist nur
für solche, durch Lieferverzug entstandene, Schäden haftbar, die grob
fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurden.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Tauris behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis
zur vollständigen Bezahlung vor.
5.2 Erfolgt eine untrennbare Vermengung oder Verbindung der von
Tauris gelieferten Waren mit anderen Sachen, so wird Tauris
Miteigentümer der neuen Sache.
5.3 Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf berechtigt die von Tauris
gelieferten Waren im Rahmen seines ordentlichen Geschäftbetriebes
unter Vereinbarung eines entsprechenden Eigentumsvorbehaltes
weiterzuveräußern.
5.4 Die Forderungen aus dieser Weiterveräußerung überträgt der
Auftraggeber schon jetzt bis zur Höhe der Gesamtforderung aus der
Geschäftsverbindung mit Tauris an selbige.
5.5 Tauris kann jederzeit verlangen, dass der Auftraggeber den Namen
des Abnehmers bekannt gibt und ist berechtigt den Abnehmer über
die Forderungen zu informieren sowie bei Zahlungsverzug die
Forderung direkt beim Abnehmer einzuziehen.
6. Entsorgung von Elektro- Elektronikaltgeräten
6.1 Der Käufer von Elektro- und Elektronikgeräten für gewerbliche
Zwecke, im Sinn der Elektroaltgeräteverordnung, welcher seinen Sitz
in Österreich hat, übernimmt die Verpflichtung zur Finanzierung der
Sammlung und Behandlung dieser Elektro- Elektronikaltgeräte für den
Fall, dass er selbst Nutzer des Elektro- oder Elektronikgerätes ist.
Ist der Käufer nicht Letztnutzer, hat er diese Finanzierungsverpflichtung
vollinhaltlich durch eine Vereinbarung auf seinen
Abnehmer zu überbinden und dies gegenüber dem Verkäufer zu
dokumentieren.
7. Gewährleistung
7.1 Tauris gewährleistet, dass von ihr gelieferte Produkte nicht mit
Mängeln, dazu zählt auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften,
behaftet sind.
7.2 Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich zu
untersuchen. Ein Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn
Beanstandungen der Liefermenge oder bei sorgfältiger Prüfung
erkennbare Mängel, nicht innerhalb von 8 Tagen schriftlich bei Tauris
eingegangen sind. Dies gilt auch für versteckte Mängel, die nicht
innerhalb von 8 Tagen nach deren Entdeckung schriftlich bei Tauris
gemeldet wurden.
7.3 Sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde,
erlischt der Anspruch auf Gewährleistung nach einer Frist von 6
Monaten nach Rechnungslegung (Datum der Rechnung).
7.4 Eine Gewährleistungsverpflichtung erlischt jedenfalls sofort, wenn an
dem Produkt Reparaturen durch den Auftraggeber oder durch Dritte
durchgeführt wurden.
7.5 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und
normale Abnutzung. Außerdem ausgenommen von der
Gewährleistung sind Mängel und Schäden, die auf unsachgemäßen
Gebrauch, Bedienungsfehler, fahrlässiges Verhalten, Anschluss an
ungeeignete bzw. falsche Stromquellen, Feuchtigkeit, Blitzschlag,
Brand, Explosion oder Naturgewalten zurückzuführen sind.
7.6 Weiters entfällt die Gewährleistung, wenn Seriennummer,
Typenbezeichnung, Herstellerbezeichnung oder ähnliche
Kennzeichnungen entfernt oder unkenntlich gemacht wurden.
7.7 Im Falle eines Mangels ist der Auftraggeber verpflichtet das defekte
Gerät auf eigene Kosten und Gefahr verbunden mit einer genauen
Fehlerbeschreibung, und einer Kopie der Rechnung original verpackt
an Tauris zurückzusenden.
7.8 Sofern nicht vor Rechnungslegung etwas anderes ausdrücklich und
schriftlich vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf
Vorabaustausch.
7.9 Tauris haftet, bis maximal zur gesetzlichen Höhe, für
Schadenersatzansprüche nur dann, wenn diese durch Tauris
vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Weitere
Schadenersatzansprüche insbesondere auf Ersatz von
Folgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund sind, soweit
gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
7.10 Weitergehende oder andere als in diesen Bedingungen angeführte
Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind
ausgeschlossen.
7.11 Werden Produkte ohne Mangel eingesendet, so wird von Tauris eine
Überprüfungspauschale in der Höhe von € 50,- verrechnet.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsgegenstand ergebenden Streitigkeiten ist Wien.
8.2 Tauris behält sich das Recht vor, einen anderen Gerichtsstand zu
wählen.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen nicht wirksam sein,
so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dadurch nicht
berührt.
9.2 Eine unwirksame Bestimmung dieser Bedingungen wird durch jene
wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in
ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.
9.3 Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden, dass Tauris im
Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes die Daten des
Auftraggebers elektronisch speichert und für Tauris eigene Zwecke
nutzt. Ebenso dass Tauris im Falle von Zahlungsverzug, die dazu
erforderlichen Informationen an Rechtsanwalt, Kreditversicherer oder
Inkassobüros weitergibt.
9.4 Von uns gelieferte Handbücher, Dokumentationen und Software
dürfen nur nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung
vervielfältigt werden.
9.5 Tauris behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
Wien, 21. Dezember 2006 |